Montag, 14. April 2008

Strich durch die Rechnung

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Das gilt nach wie vor.
Abzug aus der Promotionsordnung:

"(3) Einsichtnahme in die Arbeit:
a) Die Dissertation wird mit dem Gutachten innerhalb einer angemessenen Frist, von der
mindestens 14 Tage in die Vorlesungszeit fallen müssen, zur Einsichtnahme durch die hauptberuflich tätigen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der in § 1 Abs. 1 genannten Fakultäten im Dekanat der Fakultät ausgelegt, der die Erstgutachterin bzw. der Erstgutachter angehört."

Somit ist mein Zeitplan hinfällig, und ich weiß nicht, wie ich im Oktober nach Brasilien komme zum gemeinsamen 25. meines Bruders und 50. meiner Mutter! :(